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Es gibt gute Gründe zur Heizungsmodernisierung |
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1. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV soll im Wesentlichen dazu beitragen, bis zum Jahr 2005 den
CO2-Ausstoß wesentlich zu reduzieren. Zukünftig ist nicht
mehr der Heizwärmebedarf, sondern der Primärenergiebedarf,
der für die Gebäudeheizung und - belüftung sowie für
die Trinkwassererwärmung erforderlich ist, geregelt. D.h., sowohl
wärmedämm- als auch anlagentechnische Maßnahmen sollen
als Ganzes betrachtet werden. |
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2. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
Die BImSchV schreibt für alle Heizkessel bestimmte Grenzwerte für
den Abgasverlust vor. Ihr Bezirkskaminkehrermeister überprüft
diesen "Abgasverlustwert" Ihrer Heizungsanlage. Dieser Wert gibt
an, wie viel ungenutzte Wärme über den Kamin bzw. Abgasanlage
verloren geht, und ist ein aussagekräftiges Maß für die
energetische Qualität Ihrer Anlage. Gem. BImSchV dürfen diese
Anlagen spätestens ab 1. November 2004 den Grenzwert von 11% (bis 25kW),
10% (bis 50kW), bzw. 9% (über 50kW) nicht überschreiten. |
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3. Umweltschutz und Ressourcenschonung
Welche effektiven Maßnahmen können Sie ergreifen?
- Kesselaustausch, die effektivste Möglichkeit
der Modernisierung
Alte Anlagen arbeiten oft mit Nutzungsgraden von 60-70%, während
mit modernen Niedertemperatur- und Brennwertkesseln der Wärmeinhalt
des Brennstoffes weitaus besser ausgenutzt werden.
- Austausch des Brenners
Wenn Sie z.B. einen Ölkessel haben, der noch mit einem "Gelbbrenner"
ausgestattet ist, kann sich schon die Auswechselung gegen einen "Blaubrenner"
rentieren. So entstehen weniger Stickoxide und die Kohlenmonoxidbildung
wird verringert.
- Dämmung der Rohrleitungen/Armaturen
Ungedämmte Rohrleitungen und Armaturen verschwenden kostbare Heizwärme
im Keller oder in unbeheizten Räumen.
- Einbau energieeffizienter Pumpen
Umwälzpumpen, die ihrer Leistung dem jeweiligen Bedarf angepasst
sind, sparen wesentlich Energie ein.
- Optimierung der Regelung
Witterungsgeführte Heizungsanlagen helfen Ihnen Energie einzusparen.
Pumpen mit zeitabhängiger Steuerung senken automatisch die Raumtemperatur
abends ab.
Sollte Ihre Anlage derartige Regelungsmöglichkeiten nicht bieten,
so ist eine Nachrüstung nicht nur dringend zu empfehlen, sondern
auch gesetzlich vorgeschrieben. (EnEV)
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Tipp: Der Viessmann
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